Aufbewahrungsfristen

- Nicht dem Handelsrecht unterliegende persönliche Daten werden nach spätestens einem Jahr gelöscht, wenn Sie uns nicht explizit eine anderslautende Befugnis gegeben haben. Eine Löschung kann auch früher erfolgen. Diese Löschung wird mit Namen und Datum zu unserer Entlastung dokumentiert.

Die Jens Koch GmbH nimmt die Verpflichtung der DSGVO zur Datensparsamkeit und dem “Recht auf Vergessenwerden” sehr ernst.

Für die Speicherung Ihrer persönlichen Daten gelten folgende Fristen:

- Alle dem Handelsrecht unterliegenden Vorgänge werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gespeichert. Da das Handelsrecht der DSGVO übergeordnet ist, ist in diesen Fällen eine Löschung erst nach dieser Frist möglich.

Auskunft erhalten Sie unter: info@koch-personal.de

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Kontakt